Für den Laien sind die Bodenrichtwertkarten leider oft ein Buch mit sieben Siegeln – sie sehen kryptische Zahlen und verwirrende Berechnungsformeln. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir die Bodenrichtwertkarten zu lesen und richtig zu interpretieren. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns einen Blick auf die für Ihr Grundstück relevante Karte zu werfen. Wir erklären Ihnen dann auch gerne in klar verständlichen Worten, was es mit den eingetragenen Werten auf sich hat und inwiefern Sie mit diesen Daten einen Preis für Ihre Immobilie ableiten können. Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns, Sie zu unterstützen! Nach der Betrachtung der amtlichen Zahlen gilt es, die ganz spezifischen Aspekte Ihrer Immobilie herauszuarbeiten. Hier spielt vor allem die Lage eine große Rolle.
Die Gebühren von den Maklern sind innerhalb eines bestimmten Rahmens frei wählbar. Wie viel Provision – auch Courtage genannt – ein Makler für seine Dienstleistung bekommt, hängt zunächst davon ab, ob eine Immobilie vermietet oder verkauft werden soll. Bei der Vermietung von Immobilien zum Wohnen ist die Courtage nach § 3 Satz 2 WoVermRG auf maximal zwei Kaltmieten der zu vermietenden Immobilie zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt. Diese Grenze darf vom Makler nicht überschritten werden. Das macht die Provision oft nicht verhandelbar. Bei Verkäufen von Immobilien legt der Gesetzgeber keine maximale Höhe der Courtage von Maklern an. So ergeben sich hier wesentlich größere Spielräume für Verhandlungen. Auch wenn die Provisionen bei Verkäufen nicht gesetzlich geregelt sind, so sind diese lokal doch recht ähnlich: Sie schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen ca. 3,5 % und 7 % des Immobilien-Kaufpreises. Die Aufteilung der Provision kann unterschiedlich gehandhabt werden (siehe Abschnitt 1.2 Die Maklerprovision). Sprechen Sie mit Ihrem lokalen Immobilienmakler und lassen Sie sich die Leistung, welche sich hinter der Provision verbirgt, erklären. So bekommen Sie einen besseren Eindruck über die verschiedenen angebotenen Vorteile. Auch wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Dazu ist der Makler verpflichtet. Denn Kaufinteressierte können Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen (also über das Internet, per Telefon, Brief, E-Mail usw.) abgeschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage. Eines hat sich mit diesem Gesetz nicht geändert: Die Provision wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht widerrufen. Dennoch sollten potenzielle Käufer den Makler darüber informieren, dass sie kein Interesse mehr am fraglichen Objekt haben. Aber Vorsicht: Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne Weiteres möglich.
Ohne Stufen und Stolperfallen
„Barrierefrei“ bedeutet per Definition, dass jeder Mensch den
gesamten Lebensraum, der barrierefrei gestaltet wurde, betreten oder
befahren und selbstständig und weitestgehend ohne fremde Hilfe
sicher benutzen kann. Mit dem Einbau einer Rollstuhlrampe am
Hauseingang ist es daher selten getan. Nicht nur der Zugang zum Haus
und zu den Wohnräumen, sondern auch der Weg zur Mülltonne, zur
Garage oder zum Stellplatz muss den Bedürfnissen angepasst sein.
Frühzeitig! Verbannen Sie Hindernisse und Einschränkungen aus Ihrem
Wohnalltag.
Möchten Sie auf keinen Fall aus Ihrem Zuhause ausziehen, sich aber trotzdem um möglichst wenig kümmern und dazu auch noch ein monatliches Zubrot genießen? Das klappt mit einem Verkauf gegen Immobilienrente. Sie erhalten eine monatliche Auszahlung aus dem Verkauf und können sogar in Ihrer Immobilie wohnen bleiben – solange Sie wollen. Der Käufer Ihrer Immobilie übernimmt alle administrativen und finanziellen Verpflichtungen für das Haus oder die Wohnung. So sind Sie frei, um zu reisen und das Leben zu genießen. Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach dem Verzehrwert der Immobilie. Dieser errechnet sich aus dem Verkehrswert, dem Mietwert, eventueller Hypotheken und optional wählbaren Einmal-Zahlungen.
Für den Fall, dass sich die Fronten total verhärtet haben und sich beide Noch-Ehepartner gar nicht einig werden, hat der Staat die Teilungsversteigerung geschaffen: Auf Antrag beim Amtsgericht wird die Immobilie durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Diesen Antrag kann jeder der Ehepartner stellen, unabhängig davon, wie groß sein Miteigentumsanteil am Haus ist.
Grundstücksmarktberichte werden, je nach Region, jährlich oder auch im zweijährigen Rhythmus erstellt. Sie können die Berichte bei Ihrer Kommune, Gemeinde oder dem Landratsamt zum Preis von ca. 35 bis 70 Euro kaufen. Manche werden auch online zum Download angeboten. Darin ist aufgelistet, was i m vergangenen Jahr im Durchschnitt pro Quadratmeter für Liegenschaften (unterteilt nach Wohnungen, Häusern, Grundstücken usw.) tatsächlich bezahlt worden ist – die Gutachter erhalten nämlich Einblick in die notariell beurkundeten Verträge. Zusammen mit den Ergebnissen Ihrer Internetrecherche bekommen Sie so eine gute Vorstellung davon, was Immobilien wie Ihre kosten und sind dem realistischen Preis wieder näher gekommen. Immobilien sind aber sehr individuell. Aus diesem Grund geht es nun weiter mit der genauen Analyse Ihrer Immobilie.
Zur energetischen Einsparung gilt es, gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch ältere Gebäude, deren Energieverbrauch hoch ist: Hat die Immobilie nach dem 1. Februar 2002 den Eigentümer gewechselt, wird die energetische Sanierung des Dachstuhles oder des Dachgeschosses verlangt. Bei Heizkesseln, die vor 1978 installiert worden sind und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nicht erfüllen, wird zudem eine Auswechslung gefordert.